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| Wie werden meine Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert? |
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| Die Frage wird in § 10 SBGB V beantwortet und taucht regelmäßig auf, wenn ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert ist.
Preisgünstig ist es natürlich, die Kinder im Rahmen der kostenfreien Familienmitversicherung bei dem gesetzlich versicherten Elternteil zu versichern.
Das ist nur dann möglich, wenn:
der gesetzlich versicherte Elternteil regelmäßig ein höheres Einkommen hat, als der privat versicherte, und
der privat versicherte Elternteil ein Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze (in 2005: 46.800,- €) hat.
Beispiele: Der privat versicherte Ehemann verdient 55.000,- € jährlich. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert und verdient im Teilzeitjob 18.000,- € jährlich. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Pflichtversicherungsgrenze als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder werden also privat versichert.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, mit einem Jahreseinkommen von 20.000,- €. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein Jahreseinkommen beträgt im 30.000,- €. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als die Pflichtversicherungsgrenze (46.800,- €). Die Kinder können also im Rahmen der Familienversicherung bei der Krankenkasse der Ehefrau mitversichert werden.
Der Ehemann ist freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Kasse. Sein Einkommen beträgt 50.000,- € jährlich, die Ehefrau ist privat krankenversichert und verdient 48.000,- € jährlich. Das Einkommen der Frau übersteigt zwar die Pflichtversicherungsgrenze von 46.800,- €, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb auch in diesem Beispiel gesetzlich versichert, diesmal durch die Krankenkasse des Mannes.
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