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Private Krankenvericherung - Wir haben auf Ihre Fragen die Antwort!

Private Krankenversicherung / Fragen und Antworten
Wer kann sich privat krankenversichern?
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die privaten Krankenversicherungen entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahr 2009: monatlich 4050,00 € brutto p.a. 48.600,-€) sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Beitragsbemessungsgrenze 2009 Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt in 2009 bundesweit 3.675,- Euro pro Monat (bzw. 44.100,- Euro pro Jahr). Versicherunsgpflichtgrenze 2009 Das bedeutet, dass Personen, die in 2009 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze 2009 liegen müssen. Für Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung wurde die bisherige Versicherungspflichtgrenze auf 44.100 Euro/Jahr angehoben. Für Selbständige, Beamte und Freiberufler haben diese Regelungen keinen Bestand. Für diese Berufsgruppen besteht - unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze - die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger. Wer im Erwerbsleben privat versichert war, bleibt es auch als Rentner. Seit dem 1. Januar 1994 ist nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, der während 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert war. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kassen können dort ebenfalls freiwillig im Ruhestand versichert bleiben. Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen. Studenten können zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder ihn noch abschließen. Auch Spezialtarife können gewählt werden.
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