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Private Krankenvericherung - Wir haben auf Ihre Fragen die Antwort!

Private Krankenversicherung / Fragen und Antworten
Wie berechnen sich die Beiträge?
Die private Krankenversicherung bildet sog. Altersrückstellungen, die im Alter wieder aufgelöst werden und so die Krankenversicherungsbeiträge auch im Alter stabil halten sollen.

Dadurch, dass die private Krankenversicherung in die Berechnung ihrer Beiträge eine sog. Altersrückstellung einplant, die im Alter, wenn der Versicherte höhere Kosten verursacht, seinem Beitrag gutgeschrieben werden, steigen die Beitragssätze auch im Alter nicht in schwindelerregende Höhen.

Grundsätzlich gilt, dass der Privatversicherte im Alter bei Erreichen des Rentenalters das Recht hat, in den Standardtarif ("Rentnertarif") der privaten Krankenversicherung mit gleichen Leistungen und maximalen Höchstbeitrag (Ehepaare maximal 150%) der Gesetzlichen zu wechseln. Voraussetzung dafür ist u.a. dass er mindestens 10 Jahre vor Rentenbeginn ununterbrochen Mitglied einer privaten Krankenversicherung war (der Personenkreis wurde nun erweitert).

Man sollte in diesem Zusammenhang bedenken, dass freiwillig versicherte Rentner in der gesetzliche Krankenkasse den später zu erbringenden Kassenbeitrag nicht nur aus der jeweiligen (tatsächlichen) Rente berechnet wird, sondern dass bis zum Höchstbeitrag auch die Einnahmen aus Vermietung- und Verpachtung, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen zur Beitragsberechnung in der Gesetzlichen herangezogen werden. Der Rentner erhält jedoch auf diese Einkünfte keinen Zuschuss. Der Beitrag der privaten Versicherung berücksichtigt dahingegen nicht die Einkünfte und kann deshalb oft auch im Rentenalter unter dem Niveau der Gesetzlichen liegen.

Rentner erhalten auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger einen monatlichen Zuschuss, der für die Krankenversicherung ab dem 1.7.1998 6,8% (neue Bundesländer: 7,0%) der individuellen Rente ausmacht. Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung beträgt ab 1.1.1996 0,85% der Rente.
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