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| Kann ich später auch wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse? |
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| Wenn Ihr Einkommen regelmäßig über der so genannten Pflichtversicherungsgrenze (die jedes Jahr steigt: 2005 46.800,- €) bleibt, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt einmal unter diese Grenze kommen, sind Sie automatisch wieder pflichtversichert, die private Krankenversicherung muss aufgehoben werden. Es sei denn, Sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann können Sie aber unter keinen Umständen mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Sollten Sie arbeitslos werden, werden Sie automatisch versicherungspflichtig. Sie können jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch Zahlung eines so genannten Anwartschaftsbeitrages erhalten, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
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